Weitere Entscheidung unten: LG Heilbronn, 06.05.2005

Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17501
LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St (https://dejure.org/2005,17501)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 06.05.2005 - 1 T 141/05 St (https://dejure.org/2005,17501)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 06. Mai 2005 - 1 T 141/05 St (https://dejure.org/2005,17501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvi-online.de

    VergVO § 1
    Bindung des Gerichts bei Bemessung der Konkursverwaltervergütung an die Teilungsmasse der von ihm unbeanstandeten Schlussrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Oder, 22.08.2002 - 6a T 104/02
    Auszug aus LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05
    Ist das Gericht daher der Auffassung, bestimmte Positionen der Schlussrechnung seien nicht oder nicht so wie erfolgt zu berücksichtigen, so darf es an deren Stelle nicht eine eigene Schlussrechnung setzen und diese zur Grundlage der Vergütungsfestsetzung machen, sondern kann die Schlussrechnung nur gegenüber dem Konkursverwalter beanstanden und ihn zur Korrektur auffordern (LG Frankfurt/Oder v. 27.7.1998, ZinsO 1998, 236 und v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren 2. Aufl. 1999 § 1 VergVO Rn 8; Keller, NZI 2004, 465, 473).

    Aus dieser Regelung ergibt sich, dass eine Berücksichtigung künftiger Massezuflüsse bei der Festsetzung der Vergütung zulässig ist (LG Frankfurt/Oder v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller; Graeber, DZWiR 2002, 519f.).

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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St 2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,41053
LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St 2 (https://dejure.org/2005,41053)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 06.05.2005 - 1 T 141/05 St 2 (https://dejure.org/2005,41053)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 06. Mai 2005 - 1 T 141/05 St 2 (https://dejure.org/2005,41053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde einer Konkursverwalterin; Antrag auf Festsetzung der Konkursverwaltergebühren; Anrechnung einer Vorabvergütung; Bindung des Gerichts an die Rechnungslegung des Konkursverwalters bei der Prüfung der Schlussrechnung; Aufnahme von Steuerrückerstattungen ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Oder, 22.08.2002 - 6a T 104/02
    Auszug aus LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St 2
    Ist das Gericht daher der Auffassung, bestimmte Positionen der Schlussrechnung seien nicht oder nicht so wie erfolgt zu berücksichtigen, so darf es an deren Stelle nicht eine eigene Schlussrechnung setzen und diese zur Grundlage der Vergütungsfestsetzung machen, sondern kann die Schlussrechnung nur gegenüber dem Konkursverwalter beanstanden und ihn zur Korrektur auffordern (LG Frankfurt/Oder v. 27.7.1998, ZinsO 1998, 236 und v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren 2. Aufl. 1999 § 1 VergVO Rn 8; Keller, NZI 2004, 465, 473).

    Aus dieser Regelung ergibt sich, dass eine Berücksichtigung künftiger Massezuflüsse bei der Festsetzung der Vergütung zulässig ist (LG Frankfurt/Oder v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller; Graeber, DZWiR 2002, 519f.).

  • LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung von Steuererstattungsbeträgen

    Dies hatten sowohl der BGH (u.a. Beschluss vom 26.01.2006, Az.: IX ZB 183/04) als auch zahlreiche Landgerichte (u.a. Landgericht Heilbronn Beschluss vom 06.05.2005 in ZIP 2005, 1187) in ihren Entscheidungen ausgeführt.
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